StempzWartungsarbeiten

Nutzungsbedingungen

Stand: 19. September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Software Stempz (Web-Anwendung unter app.stempz.de sowie die mobilen Apps für iOS und Android) durch Unternehmen und deren Beschäftigte. Stempz richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; eine Nutzung durch Verbraucher ist nicht vorgesehen.

2. Vertragspartner und Nutzerkonten

Vertragspartner von Stempz ist die Organisation (der Arbeitgeber), die Stempz bestellt. Die Organisation richtet Nutzerkonten für ihre Beschäftigten ein oder lädt sie per E-Mail ein. Beschäftigte nutzen Stempz im Auftrag und nach Weisung ihrer Organisation. Für die Zulässigkeit der Zeiterfassung im Betrieb, insbesondere gegenüber dem Betriebsrat, ist die Organisation verantwortlich.

3. Leistungen

Stempz stellt Funktionen zur Erfassung von Arbeitszeiten (Kommen, Gehen, Pausen), zur Verwaltung von Anträgen (Urlaub, Krankmeldung, Zeitkorrektur), zur Genehmigung durch Vorgesetzte, zu Auswertungen und Exporten sowie zur Erinnerung an das Erreichen der Sollzeit bereit. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Stempz kann Funktionen weiterentwickeln, solange der Vertragszweck gewahrt bleibt.

4. Pflichten der Nutzer

  • Zugangsdaten sind geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
  • Zeiten sind wahrheitsgemäß zu erfassen; Korrekturen laufen über den Antragsweg und werden protokolliert.
  • Die Standortfreigabe beim Stempeln ist freiwillig und dient nur der Zuordnung des Arbeitsorts; es findet keine Ortung im Hintergrund statt.
  • Die Apps dürfen nicht missbräuchlich genutzt, verändert oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.

5. Verfügbarkeit

Stempz wird mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel betrieben. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten durchgeführt und vorher angekündigt. Die mobilen Apps erfassen Stempelungen auch bei kurzzeitig fehlender Verbindung und übertragen sie nach.

6. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Stempz verarbeitet personenbezogene Daten der Beschäftigten im Auftrag der Organisation (Art. 28 DSGVO). Grundlage ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag, den die Organisation bei Vertragsschluss erhält. Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung. Beschäftigte können ihr Konto jederzeit selbst löschen; gesetzlich aufzubewahrende Arbeitszeitaufzeichnungen bleiben anonymisiert erhalten.

7. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag mit der Organisation läuft auf unbestimmte Zeit und wird monatlich nach der Zahl der aktiven Nutzerplätze abgerechnet. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Nach Vertragsende stellt Stempz die Daten der Organisation für 30 Tage zum Export bereit und löscht sie danach, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

8. Haftung

Stempz haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Stempz nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für die inhaltliche Richtigkeit der erfassten Zeiten und die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben ist die Organisation verantwortlich.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist der Sitz des Anbieters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen dieser Bedingungen werden der Organisation mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.